Vermittlungsgutschein

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Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitssuchende, die im Zeitraum der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Vermittlungsgutschein beantragen. ALG 1-Beziehern haben Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Bei ALG 2-Beziehern ist die Bewilligung Ermessenssache.

Bei Bewerbern mit Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung für Sie komplett kostenfrei. Wir erhalten eine Vermittlungsprämie der Agentur für Arbeit. Sie können uns ausdrücklich beauftragen, Ihnen nur Bewerber mit Vermittlungsgutschein vorzustellen.

Folgende Voraussetzung müssen Sie für den Einsatz des Vermittlungsgutscheines erbringen: Sie stellen den Bewerber innerhalb der Gültigkeitsdauer in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Wochenstunden ein, und es muss eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart werden.

Hat der von Ihnen auserwählte Bewerber keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein oder stellen Sie ihn in ein nichtsozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein, berechnen wir ein erfolgsabhängiges Honorar.

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